Feuerwehrpläne

Umsetzung nach DIN 14095, auch für Sonderverordnungen
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Feuerwehrplan und Feuerwehrpläne

Im Brand- und Katastrophenfall hat die schnelle und effektive Brandbekämpfung sowie die Schadensbegrenzung oberste Priorität. Hierzu ist eine schnelle Orientierung der Einsatzkräfte mittels Feuerwehrplan notwendig, die Kenntnisse über die Gebäude- und Brandschutzstrukturen und die besonderen Gefahrenpunkten erfordert. Feuerwehrpläne sind Bestandteil der objektbezogenen Einsatzplanung und ermöglichen einen schnellen Überblick über die Struktur und Nutzung Ihres Gebäudes sowie möglicher Risiken.

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Es wird die vorhandene Brandschutz-Infrastruktur (z. B. Löschanlage, Brandwände, Feuerschutztüren) dargestellt, auf deren Grundlage die Brandbekämpfung anhand der Feuerwehrpläne koordiniert werden kann. Der Feuerwehrplan (nach DIN 14095) gliedert sich in einen textlichen Informationsteil mit taktischen Informationen für den Feuerwehreinsatz, z. B. notwendige Zusatzinformationen über das Objekt wie kürzester Anfahrtsweg, Zugangs- und Anleitermöglichkeiten, Leistungsfähigkeit und Lage der Löschwasserversorgung, besondere Gefahren, Ansprechpartner im Objekt usw. und in einen grafischen Feuerwehrplan.

Feuerwehrpläne werden vielfach vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken wie z. B. Sonderverordnungen

der Beherbergungsstättenverordnung,
der Versammlungsstättenverordnung,
der Verkaufsstättenverordnung,
der Industriebaurichtlinie,
der Schulbaurichtlinie,
der Löschwasserrückhalterichtlinie usw.

vorgeschrieben. Besondere objektspezifische Problemstellungen können besonderes Vorgehen der Feuerwehr im Brandfall notwendig machen, so dass diese auch im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren von Bauordnungsbehörden bzw. Brandschutzdienststellen in einer Brandschutzordnung gefordert werden können.

Die bauliche Anlage wird auf einem Übersichtsplan dargestellt, der auf jeden Fall alle befahrbaren Flächen aufzeigt sowie Versorgungs-Hauptanschlüsse und mögliche Gefahrenstellen. Pro Geschoss wird ein Plan in größerem Maßstab gefordert. Aufgrund der geringen Größe eines Objektes kann evtl. mit Einverständnis der Feuerwehr auf Geschosspläne verzichtet werden. Im Allgemeinen wird je ein Satz der Feuerwehrpläne im Objekt an einer ständig besetzten Stelle (z. B. an der Brandmeldeanlage) sowie an der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) mit in der Regel mehreren Plansätzen (Wache / Einsatzfahrzeug) sowie in Dateiform vorgehalten.

Feuerwehrpläne müssen kontinuierlich auf aktuellem Stand gehalten werden. Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, z. B. Änderung der Flucht- und Rettungswege oder zusätzliche Lagerung brandgefährlicher Stoffe usw. sind unverzüglich anzuzeigen und müssen in den Feuerwehrplan eingetragen werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.