Feuerwehrlaufkarten
In jedem Sicherheitskonzept für ein Gebäude oder einer baulichen Anlage ist der Brandschutz mittels Feuerwehrlaufkarten integrierter Bestandteil. Dabei wird oft der bauliche und technische Brandschutz mit dem abwehrenden Brandschutz über eine Brandmeldeanlage verknüpft. Diese sollen bei einem Schadenfall das Ereignis entdecken, Brandschutz- und Betriebseinrichtungen ansteuern, für die unmittelbare Alarmierung der Feuerwehr sorgen und das Auffinden des Gefahrenbereiches innerhalb der oftmals komplexen Gebäude und Anlagen sicherstellen.
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Die dann am Anlaufpunkt der Brandmeldeanlage eintreffende Feuerwehr benötigt eindeutige Informationen, wo und wie das Ereignis detektiert wurde und welches der schnellste Weg innerhalb des Objektes dorthin ist. Damit sich die Einsatzkräfte auch ohne Unterstützung durch ortskundiges Personal im Gebäude orientieren und die Schadenstelle auffinden können, sind Feuerwehrlaufkarten notwendig.
Feuerwehrlaufkarten müssen in der Regel bei Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage vorliegen, da meist die Zustimmung zur Aufschaltung durch die Feuerwehr ansonsten nicht gegeben wird. Die Feuerwehrlaufkarte muss kontinuierlich auf aktuellem Stand gehalten werden. Bauliche Veränderungen sind unverzüglich anzuzeigen und in die Feuerwehrlaufkarte einzutragen. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.