Fluchtwegplan
Die Erstellung von einem effektiven Fluchtwegplan ist für Arbeitgeber obligatorisch. Ein übersichtlicher Plan ermöglicht einer geübten Belegschaft im Notfall eine schnelle Flucht.
Schnelle Rettung und gute Orientierung im Notfall
Ein Fluchtwegplan ist der raschen und sicheren Rettung von in Gefahr befindlichen Personen dienlich. Darüber hinaus ist er zu normalen Orientierungszwecken geeignet. Ein guter Plan sollte einen Grundriss des Objektes enthalten, in dem die Fluchtwege eingezeichnet, die Standorte der Feuerlöscher vermerkt und sämtliche andere Notfalleinrichtungen gekennzeichnet sind. Der Plan soll es im Notfall ermöglichen von jedem Standort aus, problemlos den schnellsten Weg aus dem Gebäude heraus zu finden.
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Übungen und Leuchtstoffe optimieren den Fluchtwegplan
Regelmäßige
Übungen mit der gesamten Belegschaft stellen sicher, dass die Flucht im
Notfall routiniert vonstatten geht. Für den Fall eines Stromausfalles
ist es möglich, den Plan mit nachleuchtenden Materialien
auszustatten. Besonders in großen Betrieben ist es sinnvoll, den
ausgehängten Plan durch leuchtende Wegweiser zu den
Notausgängen zu ergänzen.
Fluchtwegplan gesetzlich vorgeschrieben
Gemäß der deutschen Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber/innen verpflichtet einen Fluchtwegplan für die Arbeitsstätte zu erstellen und auszuhängen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn die äußeren Gegebenheiten der Arbeitsstätte dies erforderlich machen. Kriterien zur Bedarfsfeststellung sind Lage, Art der Nutzung und Ausdehnung des Betriebs.
Der Plan muss an einer dafür geeigneten Position gut sichtbar angebracht werden. Alternativ kann, sofern dies sinnvoll ist, der Fluchtwegplan auch an geeigneter Stelle ausgelegt werden. Diese Maßnahme kann im Ernstfall lebensrettend sein.

