Fluchtwegeplan
Ein Fluchtwegeplan hat die Aufgabe, eine einfache, klar erkennbare Orientierung über Fluchtwege, die ein Mitarbeiter im Notfall benutzen soll, zu geben. Da sich gerade in Stresssituationen schnell Panik ausbreitet, muss ein Fluchtwegplan leicht lesbar und sehr deutlich und einfach gestaltet sein. Ale erfassten Wege und Ausgänge müssen immer aktuell sein.
Bei seiner Gestaltung sind daher Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen zu verwenden, die allgemeine Gültigkeit haben.
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Ein Fluchtwegeplan gehört vorschriftsmäßig in jeden Betrieb, der eine bestimmte Größe hat, viele Etagen besitzt oder stark von Besuchern frequentiert wird. Auch Bereiche mit gefährlichen Stoffen, etwa Betriebe, die mit explosionsgefährdeten Chemikalien arbeiten, brauchen einen Fluchtwegeplan. Er muss an gut sichtbaren Stellen angebracht werden und den kürzesten und sichersten Weg ins Freie angeben.
Im Falle einer akuten Gefahr wie zum Beispiel einem Brand muss ein Fluchtwegplan die Evakuierung der Mitarbeiter und die schnelle Durchführung aller notwendigen Löscharbeiten ermöglichen. Alle Mitarbeiter sollen sich schnell, klar und einfach über die Fluchtwege informieren können.
Hier sind in erster Linie die Wegweiser zu den Notausgängen wichtig, die nicht verstellt sein dürfen. Im Ernstfall kann das Fehlen eines Fluchtwegeplans oder die mangelhafte Darstellung katastrophal sein. Gibt es in der Firma zum Beispiel große, verwinkelte Räume und viele Geschosse, ist ein Fluchtwegeplan unerlässlich.
Was gehört in einen Fluchtwegeplan?
Gebäudegrundrisse oder Teile davon müssen dargestellt werden, der Verlauf der Flucht- und Rettungswege und die Lage aller Erste-Hilfe- sowie Brandschutzeinrichtungen. Gibt es Sammelstellen, müssen auch die gekennzeichnet sein. Natürlich darf der Standort des Betrachters auf dem Plan nicht fehlen.

