Flucht und Rettungswegeplan
Ein Flucht- und Rettungswegeplan zählt in der Gegenwart zu einem unabdingbaren Sicherheitsfaktor aller Gewerbe- und öffentlicher Gebäude. Da kein Gebäude über eine gleiche architektonische Beschaffenheit verfügt, sind diese Pläne sehr gebäudespezifisch konzipiert. Trotzdem sind allgemeine Richtlinien und Legenden bei allen Plänen weitgehend konform.
Damit gewährleisten die Pläne eine gute Verständlichkeit jedes Einzelnen. Flucht- und Rettungswegepläne sind so konzipiert, dass sie die Grundstruktur einer Ebene aufzeigen. Rechtlich müssen die Pläne bestimmte Auskünfte enthalten.
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Zu diesen rechtlich vorgesehen Angaben zählen neben dem Grundriss und dem Weg ebenso Auskünfte über die Platzierung von Erste-Hilfe Koffern und Feuerlöschern. Als entscheidendes Charakteristikum eines jeden Flucht- und Rettungswegeplans ist ebenso die Markierung des Standortes. Nur dies garantiert dem Flüchtenden, dass er sich schnell orientieren kann.
Flucht- und Rettungswegepläne müssen in einem Gebäude an mehreren, leicht sichtbaren Stellen angebracht werden. Um im Falle einer Gefahrenquelle z. B. eines brennenden Gebäudes umgehend das Gebäude verlassen zu können, liefert ein Flucht- und Rettungswegeplan den umgehenden und sichersten Weg ins Freie.
Ebenso bieten diese Rettungspläne verschiedene Möglichkeiten. Somit wird gewährleistet, dass die Menschen auch im Falle eines versperrten Weges immer eine Fluchtmöglichkeit haben. Nicht nur für Schutzsuchende stellt der Rettungsplan ein unablässiges Muss dar, sondern ebenso für Einsatzkräfte wie zum Beispiel Feuerwehr und Polizei.
Auch sie benötigen zur umgehenden Hilfeleistung eine Orientierung. Ein weiterer Bestandteil von einem Flucht- und Rettungsplan ist ebenso die Information darüber, wie sich Menschen verhalten sollen, die sich bei einem Brand in einem Gebäude aufhalten. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, Rettungswegepläne auch ohne Gefahrenquelle in den Blick zu nehmen.

