Risiken minimieren, Werte erhalten
Im Brand- und Katastrophenfall hat die schnelle und effektive Brandbekämpfung sowie die Schadensbegrenzung oberste Priorität. Hierzu ist eine schnelle Orientierung der Einsatzkräfte notwendig, die Kenntnisse über die Gebäude- und Brandschutzstrukturen und den besonderen Gefahrenpunkten erfordert. Einsatzpläne sind Bestandteil der objektbezogenen Einsatzplanung und ermöglichen einen schnellen Überblick über die Struktur und Nutzung Ihres Gebäudes und möglicher Risiken.
Es wird die vorhandene Brandschutz-Infrastruktur (z.B. Löschanlage, Brandwände, Feuerschutztüren) dargestellt, auf dessen Grundlage die Brandbekämpfung koordiniert werden kann. Der Feuerwehreinsatzplan (nach DIN 14095) gliedert sich in einen textlichen Informationsteil mit taktischen Informationen für den Feuerwehreinsatz, z.B. notwendige Zusatzinformationen über das Objekt wie kürzester Anfahrtsweg, Zugangs- und Anleitermöglichkeiten, Leistungsfähigkeit und Lage der Löschwasserversorgung, besondere Gefahren, Ansprechpartner im Objekt usw. und in einen grafischen Feuerwehrplan.
Sprechen Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot über die Erstellung und/oder Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne an.
Feuerwehrpläne werden vielfach vom Gesetzgeber in bauaufsichtlichen Regelwerken wie z.B. Sonderverordnungen
-
der Beherbergungsstättenverordnung,
-
der Versammlungsstättenverordnung,
-
der Verkaufsstättenverordnung,
-
der Industriebaurichtlinie,
-
der Schulbaurichtlinie,
-
der Löschwasserrückhalterichtlinie u.s.w.
vorgeschrieben. Besondere objektspezifische Problemstellungen können besonderes Vorgehen der Feuerwehr im Brandfall notwendig machen, so dass diese auch im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren von Bauordnungsbehörden bzw. Brandschutzdienststellen in einer Brandschutzordnung gefordert werden können.
Ist die Darstellung der baulichen Anlage auf einem Plan nicht möglich, so ist zusätzlich ein Übersichtsplan erforderlich. Im Allgemeinen wird je ein Satz der Feuerwehreinsatzpläne im Objekt an einer ständig besetzten Stelle (z.B. an der Brandmeldeanlage) sowie an der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) mit i.d.R. mehreren Plansätzen (Wache/ Einsatzfahrzeug) sowie in Dateiform vorgehalten.
Feuerwehrpläne müssen kontinuierlich auf aktuellem Stand gehalten werden. Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, z.B. Änderung der Flucht- und Rettungswege oder zusätzliche Lagerung brandgefährlicher Stoffe usw. sind unverzüglich anzuzeigen und müssen in die Feuerwehrpläne eingetragen werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber des Gebäudes.
|